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Software NeAkustik Tonhaltigkeit - Produkt Überblick · Stratenschulte MesstechnikIn der TA-Lärm (98) wird unter dem Punkt A 3.3.5 auf die objektive Bestimmung des Informations- und Tonzuschlages hingewiesen. Treten in einem Geräusch während bestimmter Teilzeiten ein oder mehrere Töne hörbar hervor oder ist das Geräusch informationshaltig, so beträgt der Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit für diese Teilzeiten je nach Auffälligkeit 3 oder 6 dB. Diese Vergabe des Zuschlages ist subjektiv und vom Gutachter abhängig.
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