Schallimmissionsschutz

Zusammen mit unserem Partnerbüro Kurz und Fischer führen wir Messungen und Auswertungen im Bereich Nachbarschaftslärm, Gewerbelärm, Baulärm durch.

Gewerbelärm

  • Erstellen von Lärmprognosen nach TA Lärm
  • Durchführung von Schallimmissionsmessungen
  • Erstellen von Lärmkatastern für Großbetriebe
  • Durchführung von Lärmkontingentierungen
  • Entwicklung von technischen Schallschutzmaßnahmen
  • Erarbeiten von Lärmminderungsplänen nach BimSchG §47a und der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm ("Umgebungslärm Richtlinie")

Verkehrslärm

  • Berechnung von Lärmkonturen nach RLS-90, Schall03
  • Entwicklung von Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Bauleitplanung
  • Ausarbeitung von Schallimmissionsplänen
  • Fachtechnische Unterstützung in Umweltverträglichkeitsuntersuchungen
  • Messung und Beurteilung von Verkehrsgeräuschen
  • Erarbeiten von Lärmminderungsplänen nach BimSchG §47a und der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm ("Umgebungslärm Richtlinie")

Sport- und Freizeitlärm

  • Erstellen von Lärmprognosen nach 18. BImSchV und Freizeitlärm-Richtlinie
  • Durchführung von Lärmkontingentierungen in der Bauleitplanung
  • Ausarbeitung von Schallimmissionsplänen
  • Messung und Beurteilung von Sport- und Freizeitlärm
  • Erarbeiten von Lärmminderungsplänen nach BimSchG §47a und der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm ("Umgebungslärm-Richtlinie")

Fluglärm

  • Berechnung von Lärmkonturen nach AzB und AzB-L
  • Berechnung der Geräuschimmissionen durch Flugbewegungen
  • Berechung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Verkehrs-/ Sonderlandeplätzen
  • Beurteilung Fluglärm bei Planfeststellungsverfahren
  • Fachtechnische Unterstützung bei Änderung und Neuplanung von Fluglärm-Messanlagen
  • Erarbeiten von Lärmminderungsplänen nach BimSchG §47a und der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm ("Umgebungslärm-Richtlinie")

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Tel.: 02924/ 879 579-1

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