Schallimmissionsschutz
Zusammen mit unserem Partnerbüro Kurz und Fischer führen wir Messungen und Auswertungen im Bereich Nachbarschaftslärm, Gewerbelärm, Baulärm durch.
Gewerbelärm
- Erstellen von Lärmprognosen nach TA Lärm
- Durchführung von Schallimmissionsmessungen
- Erstellen von Lärmkatastern für Großbetriebe
- Durchführung von Lärmkontingentierungen
- Entwicklung von technischen Schallschutzmaßnahmen
- Erarbeiten von Lärmminderungsplänen nach BimSchG §47a und der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm ("Umgebungslärm Richtlinie")
Verkehrslärm
- Berechnung von Lärmkonturen nach RLS-90, Schall03
- Entwicklung von Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Bauleitplanung
- Ausarbeitung von Schallimmissionsplänen
- Fachtechnische Unterstützung in Umweltverträglichkeitsuntersuchungen
- Messung und Beurteilung von Verkehrsgeräuschen
- Erarbeiten von Lärmminderungsplänen nach BimSchG §47a und der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm ("Umgebungslärm Richtlinie")
Sport- und Freizeitlärm
- Erstellen von Lärmprognosen nach 18. BImSchV und Freizeitlärm-Richtlinie
- Durchführung von Lärmkontingentierungen in der Bauleitplanung
- Ausarbeitung von Schallimmissionsplänen
- Messung und Beurteilung von Sport- und Freizeitlärm
- Erarbeiten von Lärmminderungsplänen nach BimSchG §47a und der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm ("Umgebungslärm-Richtlinie")
Fluglärm
- Berechnung von Lärmkonturen nach AzB und AzB-L
- Berechnung der Geräuschimmissionen durch Flugbewegungen
- Berechung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Verkehrs-/ Sonderlandeplätzen
- Beurteilung Fluglärm bei Planfeststellungsverfahren
- Fachtechnische Unterstützung bei Änderung und Neuplanung von Fluglärm-Messanlagen
- Erarbeiten von Lärmminderungsplänen nach BimSchG §47a und der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm ("Umgebungslärm-Richtlinie")
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Tel.: 02924/ 879 579-1